Uneinsichtigen Parksündern und Rad-Falschfahrern soll es ans Geld gehen

Potsdam, 28. März 2013: Zu der ab 1. April 2013 in Kraft tretenden Änderung der Bußgeld-Verordnung erklärt der Präsident der Landesverkehrswacht Brandenburg e.V. Jürgen Maresch, MdL: Die Landesverkehrswacht Brandenburg begrüßt die ab 01. April 2013 in Kraft tretenden Änderungen in der Bußgeld Verordnung.

Seit mehr als 20 Jahren gab es keine Erhöhung der Falschparkersätze. Einige der Änderungen, die zum 1. April 2013 wirksam werden, sind überfällig. Das betrifft aus Sicht der Landesverkehrswacht insbesondere sicherheitsgefährdendes Verkehrsverhalten von Radfahrern wie – Falsches Einbiegen in Einbahnstraßen – 20 bis 35 Euro (bisher 15 – 30 Euro) -Nichtnutzung eines vorhandenen Radweges – 20 Euro (bisher 15 Euro) oder Befahren in entgegengesetzer Richtung – Fahren ohne Licht – 20 Euro (bisher 10 Euro).

Die geplanten Anhebungen können ein Beitrag sein, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr muss auch entsprechend geahndet werden können. Dafür wurden jetzt Voraussetzungen geschaffen. Gleichwohl gibt die Landesverkehrswacht Brandenburg zu bedenken, dass hier auch ein konsequenter Verfolgungsdruck seitens der Polizei und der Ordnungsbehörden aufgebaut werden muss. Nach uns vorliegenden Berichten gelingt dies jedoch immer weniger, da auf Grund von personellen Engpässen die Kontrolle des ruhenden und laufenden Straßenverkehrs eine immer geringere Priorisierung erfährt. Die Unfallzahlen für Brandenburg, vor allem bei Fahrradfahrern, zeigen zwar einen geringfügigen Rückgang von 3.562 Unfällen im Jahr 2011 auf 3.461 Unfällen im Jahr 2012. Aber bei den getöteten Fahrradfahrern, die Hauptverursacher der Unfälle waren, ist ein Anstieg von 28, 6 Prozent zu verzeichnen. Grundsätzlich ist ein Rückgang von Unfällen mit getöteten Fahrradfahrern zu verzeichnen. ( 2011: 24 zu 2012: 18).