Organe und Gremien

Das oberste Organ der LVW ist die Hauptversammlung. Ergänzend gibt es die Organe  Vorstand und Präsidium der Landesverkehrswacht e.V. Unterstützend bei der Erfüllung ihrer Aufgaben wirkt ein Beirat als Fachgremium.

Die Hauptversammlung trifft sich in der Regel einmal im Jahr. Sie nimmt den Tätigkeits- und Rechenschaftsbericht entgegen, genehmigt den Jahresabschluss, entlastet Präsidium und Vorstand. Die  Jahreshauptversammlung erfüllt die satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins wie z.B. Wahlen, Satzungsänderungen.

Der Vorstand besteht aus dem Präsidium und bis zu 5 Vorstandsmitgliedern. Der Vorstand ist zuständig für die Verkehrswachtarbeit. Er beschließt über alle im ganzen Land Brandenburg durchzuführenden Maßnahmen und über Angelegenheiten, die ihm das Präsidium oder Mitglieder des Vorstandes vorlegen.
Das Präsidium besteht aus der Präsidentin/ dem Präsidenten und zwei Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten. Das Präsidium leitet den Verein und beschließt über alle Angelegenheiten des Vereins, soweit sie nicht nach der Satzung in die Zuständigkeit anderer Organe fallen.

Der Beirat setzt sich aus Vertretern von der Verkehrssicherheitsarbeit verbundenen Unternehmen, Organisationen, Behörden und Persönlichkeiten mit besonderem Engagement für die Verkehrssicherheit zusammen. Seine wichtigste Aufgabe ist, Präsidium und Vorstand bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen.

Zur Durchführung der Aufgaben des Vereins bestellen Vorstand und Präsidium für die Leitung der Geschäftsstelle eine/eine Geschäftsführer/in. Der/die Geschäftsführer/in nimmt an den Vorstandssitzungen mit beratender Stimme teil. Er/sie ist berechtigt, an den Versammlungen aller Organe mit beratender Stimme teilzunehmen.