Radwege nutzen bringt Sicherheitsgewinn

Potsdam, 01. August 2012: Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Veränderung der Radwegebenutzungspflicht und den dazu geplanten Maßnahmen im Land Brandenburg erklärt Jürgen Maresch, Präsident der Landesverkehrswacht: „Die Notwendigkeit der Lockerung Radwegebenutzungspflicht an Stellen ohne besondere Gefahr, die das Bundesverwaltungsgericht im Blick hatte, sehe ich in Brandenburg relativ selten. Außerdem ist „die besondere Gefahr“ eine Definitionsfrage.“

Die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht in dem Maße, wie es seitens des MIL geplant ist, lehnt die Landesverkehrswacht Brandenburg unter Verkehrssicherheitsaspekten ab. Dass es für Radfahrer sicherer sei, auf der Strasse zu fahren als auf Radwegen, diese „Logik“ hat das Verkehrsministerium allein. Vielmehr muss gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer das Ziel sein.

In dem Zusammenhang möchte ich auf den Fahrradbericht des Landes Brandenburg verweisen, der noch im März 2012 bei Radwegebau- und Erhalt deutlich den Vorrang von Projekten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit durch straßenbegleitende Radwege und benutzungspflichtige Radwege betont hatte.

Die finanzielle Schere, die sich aus dem Erhaltungsbedarf für Radwege an Bundes- und Landesstraßen (in Summe rund 12,5 Mio Euro) und dem tatsächlichen Budget von rund 1 Mio Euro/Jahr im Landeshaushalt auftut darf nicht ein Grund sein, die Radwegebenutzung zu entpflichten.