Radfahren und Alkohol passen nicht zusammen!

Potsdam, 07. November 2013: Der Präsident der Landesverkehrswacht Brandenburg, Jürgen Maresch, erklärt zum erneuten Vorstoß der Bundesverkehrsministerkonferenz zur Absenkung der Promille-Grenze für Radler: Radfahren und Alkohol passen nicht zusammen! Die Landesverkehrswacht Brandenburg begrüßt außerordentlich den Willen aller Verantwortlichen, den für Radfahrer bestehenden Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit auf 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) im Straßenverkehrsrecht herabzusetzen.

Derzeit liegt die Grenze für Radfahrer bei 1,6 Promille BAK. Der bisherige Grenzwert von 1,6 Promille BAK wird der Verkehrssituation nicht mehr gerecht und ist über 20 Jahre alt, seitdem ist der Straßenverkehr und die Zahl der zugelassenen Fahrzeuge deutlich gestiegen, die Verkehrssituation schwieriger geworden.

Betrunkene Fahrradfahrer gefährden sich vor allem selbst, weil sie nicht mehr in der Lage sind, das Gleichgewicht zu halten und Entfernungen und Geschwindigkeiten anderer Verkehrsteilnehmer richtig einzuschätzen.
Zudem plädiert die Landesverkehrswacht Brandenburg dafür, dass künftig ein Ordnungswidrigkeitstatbestand für Radfahrer eingeführt wird, der das alkoholisierte Fahren eines Fahrrads ab einer medizinisch zu begründenden Blutalkoholkonzentration verbietet. Bisher ist das Fahren eines Fahrrads ab 1,6 Promille eine Straftat, eine vorgeschaltete Ordnungswidrigkeit gibt es nicht.
Das Rad zu nehmen, ist oft eine geeignete Alternative zum Auto. Aber Regeln, die 30 Jahre und älter sind, sind heute nicht mehr angemessen. Deshalb war es überfällig, den Grenzwerte anzupassen. Es sei aber betont, die die Landesverkehrswacht Brandenburg für ein generelles Alkoholverbot für Fahrzeug führende Verkehrsteilnehmer eintritt. Wer fährt trinkt nicht und wer trinkt, fährt nicht! Das muss insgesamt endlich gesellschaftliche Akzeptanz finden!