Härtere Strafen gegen Raser müssen bleiben

Der neue Präsident der Landesverkehrswacht Brandenburg e.V. (LVW Brandenburg) Jörg Vogelsänger, MdL fordert die Gesetzgeber in Bund und den Ländern auf, den außer Kraft gesetzten Bußgeldkatalog unverzüglich wieder einzusetzen. Ein Formfehler aus dem Bundesverkehrsministerium hatte ihn rechtlich angreifbar gemacht. „Die Politik von Bund und Ländern hatte sich bewusst auf höhere Bußgelder und verschärfte Strafen für Raser geeinigt. Das Gesetz vom April muss, dieses Mal ohne Panne, so schnell wie möglich wieder in Kraft gesetzt werden“, so Jörg Vogelsänger.

Eine Reihe von Bundesländern, darunter auch Brandenburg, waren deswegen zur alten Verordnung zurückgekehrt. Auch wegen Raserei eingezogene Führerscheine wurden bereits an die Temposünder zurückgegeben.

Bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 21 Kilometern pro Stunde innerorts und von 26 km/h außerhalb von Ortschaften wird nach dem neuen Katalog u.a. bereits ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.

Jörg Vogelsänger erinnert an Paragraph 1, Abschnitt 2 der Straßenverkehrsordnung: Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

„Wer zu schnell fährt, gefährdet sich und andere. Und wer notorisch zu schnell fährt, begeht damit kein Kavaliersdelikt, sondern gefährdet andere Menschen aus Vorsatz“. So Vogelsänger. Das könne der Beifahrer sein, der Senior auf dem Zebrastreifen oder der Erstklässler auf dem Weg zur Schule. „Autobahnen und Boulevards sind keine Rennstrecken. Wir müssen immer wieder erfahren, dass Raser gerade in den Städten oder auf den Landstraßen das Leben von sich und anderen riskieren. Hier ist der Ruf nach individueller Freiheit vollkommen fehl am Platz“.

Interview Hauptstadt TV