Stellenausschreibung Sachbearbeitung Finanzen und Fördermittel (w/m/d) 07.12.2023 Die Landesverkehrswacht Brandenburg e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich mit Projekten und Aktionen für mehr Verkehrssicherheit in Brandenburg einsetzt. 17 Kreis- und Ortsverkehrswachten als eigenständige Vereine und 6 juristische Institutionen sind Mitglied in der Landesverkehrswacht. Der Vorstand der LVW ist ausschließlich ehrenamtlich tätig. Wir suchen ab sofort eine/n Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (Finanzen und Fördermittel) Zu Ihren Aufgaben gehören: Abwicklung der Buchhaltung der LandesverkehrswachtDurchführung und Kontrolle des Monats- bzw. JahresabschlussesAdministrative AufgabenAbwicklung des ZahlungsverkehrsBudgetüberwachung und Verwaltung von staatlichen FördermittelnProjektbearbeitung in den Bundes- und LandesprojektenErstellung von Zuarbeiten für die Haushaltsplanung Von der Bewerberin/dem Bewerber werden erwartet: ein Abschluss als Bürokauffrau/-mann, Kauffrau/-mann für Büromanagement, Finanzbuchhalter*in oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildungfundierte Kennnisse im Haushalts- und Rechnungswesen/Buchhaltungsicherer Umgang mit den gängigen EDV-Anwendungen, hauptsächlich Microsoft-Officesehr gute Kenntnisse in der Anwendung von Standardsoftware und kaufmännischer Softwarestrukturierte, selbständige Arbeitsweise sowie ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft und Flexibilität Wir bieten: eine interessante und abwechslungsreiche TätigkeitMöglichkeit der FortbildungFestanstellungVergütung nach TV-L E 9flexible Arbeitszeit von 40 Stunden/Woche; Teilzeitbeschäftigung bei mind. 30 Wochenstunden möglichProbezeit von 6 MonatenUrlaub 30 Tage Bitte senden Sie Ihre Bewerbung per E-Mail oder schriftlich bis zum 31.01.2024 an Landesverkehrswacht Brandenburg e.V. Geschäftsführer Dr. Tobias Weiler Am Bürohochhaus 2-4 14478 Potsdam Mail: info@landesverkehrswacht-brandenburg.de Internet: www.landesverkehrswacht-brandenburg.de Telefon: 0331-502027 Sofern Ihrer schriftlichen Bewerbung kein frankierter DIN A4 Rückumschlag beigefügt ist, gehen wir davon aus, dass Sie auf die Rückgabe Ihrer Bewerbungsunterlagen verzichten. Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichtet. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.