Wer kifft – fährt nicht“ Gegen Cannabis im Straßenverkehr

Anlässlich ihrer diesjährigen Jahreshauptversammlung und nach einem Jahr der Cannabis-Teillegalisierung hat die Landesverkehrswacht Brandenburg intensiv zum Thema Cannabis im Straßenverkehr diskutiert.

Dazu der Präsident der Landesverkehrswacht Brandenburg, Jörg Vogelsänger:

„Es gibt viel Aufklärungsbedarf und natürlich auch Handlungsbedarf für den Gesetzgeber. Grundsätzlich gilt: der Konsum von Cannabis und die Teilnahme am Straßenverkehr sind klar zu trennen. Wer kifft, fährt nicht.
Der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol birgt besondere Gefahren, da sich negativen Einschränkungen für die Fahrtüchtigkeit überlagern. Hier dürfen in keinem Fall die Grenzen 3,5ng THC pro ml im Blutserum durch Cannabis Konsum und 0,5 Promille Alkohol im Blut weiter gelten. Bei nachgewiesenen Mischkonsum muss die 0,0 für beides gelten.
Dringender Handlungsbedarf gibt es auch beim Radfahren mit Cannabis. Hier muss der Gesetzgeber schnellstens strenge Grenzwerte festlegen. Verkehrssicherheit erlaubt keine
gesetzesfreien Zustände.“

Wir alle in der Verantwortung für Verkehrssicherheit müssen mehr aufklären. Die Teillegalisierung von Cannabis heißt Freiheit zur Teilnahme am Straßenverkehr. Dabei gilt es, die Zielgruppen über die entsprechenden Risiken aufzuklären, ohne zu bevormunden oder zu stigmatisieren.

Natürlich müssen wir die Unfallstatistiken verbessern. Brandenburg ist das erste Bundesland, welches Unfälle unter Einfluss unter Cannabis gesondert erfasst. Wir müssen mehr wissen, um besser warnen zu können.

Ansprechpartner für die Presse:
Dr. Tobias Weiler
Geschäftsführer
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