Radwege nutzen bringt Sicherheitsgewinn

Potsdam, 01. August 2012: Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Veränderung der Radwegebenutzungspflicht und den dazu geplanten Maßnahmen im Land Brandenburg erklärt Jürgen Maresch, Präsident der Landesverkehrswacht: „Die Notwendigkeit der Lockerung Radwegebenutzungspflicht an Stellen ohne besondere Gefahr, die das Bundesverwaltungsgericht im Blick hatte, sehe ich in Brandenburg relativ selten. Außerdem ist „die besondere Gefahr“ eine Definitionsfrage.“

Die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht in dem Maße, wie es seitens des MIL geplant ist, lehnt die Landesverkehrswacht Brandenburg unter Verkehrssicherheitsaspekten ab. Dass es für Radfahrer sicherer sei, auf der Strasse zu fahren als auf Radwegen, diese „Logik“ hat das Verkehrsministerium allein. Vielmehr muss gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer das Ziel sein.

In dem Zusammenhang möchte ich auf den Fahrradbericht des Landes Brandenburg verweisen, der noch im März 2012 bei Radwegebau- und Erhalt deutlich den Vorrang von Projekten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit durch straßenbegleitende Radwege und benutzungspflichtige Radwege betont hatte.

Die finanzielle Schere, die sich aus dem Erhaltungsbedarf für Radwege an Bundes- und Landesstraßen (in Summe rund 12,5 Mio Euro) und dem tatsächlichen Budget von rund 1 Mio Euro/Jahr im Landeshaushalt auftut darf nicht ein Grund sein, die Radwegebenutzung zu entpflichten.

Radwege nutzen bringt Sicherheitsgewinn

Potsdam, 01. August 2012: Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Veränderung der Radwegebenutzungspflicht und den dazu geplanten Maßnahmen im Land Brandenburg erklärt Jürgen Maresch, Präsident der Landesverkehrswacht: „Die Notwendigkeit der Lockerung Radwegebenutzungspflicht an Stellen ohne besondere Gefahr, die das Bundesverwaltungsgericht im Blick hatte, sehe ich in Brandenburg relativ selten. Außerdem ist „die besondere Gefahr“ eine Definitionsfrage.“

Die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht in dem Maße, wie es seitens des MIL geplant ist, lehnt die Landesverkehrswacht Brandenburg unter Verkehrssicherheitsaspekten ab. Dass es für Radfahrer sicherer sei, auf der Strasse zu fahren als auf Radwegen, diese „Logik“ hat das Verkehrsministerium allein. Vielmehr muss gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer das Ziel sein.
In dem Zusammenhang möchte ich auf den Fahrradbericht des Landes Brandenburg verweisen, der noch im März 2012 bei Radwegebau- und Erhalt deutlich den Vorrang von Projekten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit durch straßenbegleitende Radwege und benutzungspflichtige Radwege betont hatte.
Die finanzielle Schere, die sich aus dem Erhaltungsbedarf für Radwege an Bundes- und Landesstraßen (in Summe rund 12,5 Mio Euro) und dem tatsächlichen Budget von rund 1 Mio Euro/Jahr im Landeshaushalt auftut darf nicht ein Grund sein, die Radwegebenutzung zu entpflichten.

Schulanfang – Aufmerksamkeit und Rücksicht, damit alle Wege sicher sind!

Potsdam, 02. August 2012: Zum bevorstehenden Schuljahresstart erklärt Jürgen Maresch, Präsident der Landesverkehrswacht Brandenburg: Wenn am 03. August die Sommerferien in Brandenburg zu Ende gehen, beginnt für ca. 19.500 Kinder mit der Einschulung ein neuer Lebensabschnitt. Zur Schulzeit gehört für die ABC-Schützen immer auch der Schulweg. Autofahrer müssen sich nach der Urlaubszeit der neuen Situation anpassen. „Nehmen Sie daher Rücksicht und fahren Sie in Schulgebieten besonders aufmerksam und vorsichtig“, so Maresch.

Nicht nur Eltern, sondern auch die 19 Verkehrswachten im Land Brandenburg und die Polizei widmen Schulkindern besondere Aufmerksamkeit. Die Verkehrswachten vor Ort starten jedes Jahr zum Schulbeginn die Schulanfangsaktion „Brems Dich! Schule hat begonnen“.

Mit optisch auffallenden Spannbändern in der Nähe von Schulen sollen vor allem Autofahrer an eine vorausschauende und rücksichtsvolle Fahrweise erinnert werden. Vielerorts erhalten die Schulanfänger von den Verkehrswachten reflektierende rote Mützen und Blinkis mit denen sie im Verkehr besser auffallen. Diese Aktion ist möglich dank der Unterstützung der DEKRA und der Unfallkasse Brandenburg.

Ca. 500 ausgebildete Schüler- und Elternlotsen helfen bei der Schulwegsicherung. „Eltern können viel für Sicherheit ihrer kleinen ABC-Schützen tun, wenn sie den Schulweg vor dem Schulbeginn und in den ersten Schulwochen gemeinsam mit ihnen gehen“, sagt Jürgen Maresch, Präsident der Landesverkehrswacht Brandenburg.

Kinder im Grundschulalter nehmen den Straßenverkehr anders wahr als Erwachsene. Sie können Gefahren nicht richtig beurteilen und haben Schwierigkeiten, Entfernungen und Geschwindigkeiten ein zu schätzen. Vor allem Erstklässler lassen sich noch leicht im Straßenverkehr ablenken. Im Jahr 2011 verunglückten nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Brandenburg 709 Kinder bis 14 Jahren im Straßenverkehr, 3 wurden getötet.

Die örtlichen Verkehrswachten stehen als Ansprechpartner für alle, die mehr über die Aktion wissen wollen, zur Verfügung. Sie freuen sich besonders über die Unterstützung und Zusammenarbeit mit regionalen Unternehmen, Organisationen und Kommunen.

Bessere Konzepte für sicheren Radverkehr

Potsdam, 07. August 2012: Bezug nehmend auf die Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage zu Radverkehrsunfällen erklärt Jürgen Maresch, MdL, Präsident der Landesverkehrswacht Brandenburg e.V.: Der Anstieg verunglückter FahrradfahrerInnen innerhalb eines Jahres um fast 15% im Land Brandenburg ist ein alarmierender Fakt, der uns zeigt, dass vorhandene Sicherheitskonzepte für Radfahrer konsequenter angewendet werden müssen. Allerdings ist zu bemerken, bemüht man die Statistik, dass nur 1/3 der insgesamt verunglückten Radfahrer auch der Verursacher des Unfalls waren. Oftmals ist als oder Ruf der Radfahrer schlechter als das tatsächliche Verkehrsverhalten. Er ist auch richtig, dass der steigende Radverkehr insgesamt mehr unter Beobachtung steht.

Rezepte und Konzepte für den sicheren Radverkehr gibt es vieler Orten in Brandenburg, allein bei der Umsetzung besteht aus Sicht der Landesverkehrswacht noch Nachholbedarf.

Die Rad-Infrastruktur ist stark verbesserungswürdig. Das schließt sowohl Radwegebau als auch straßenbegleitende Fahrradstreifen ein.

Andere Teilnehmer am Straßenverkehr müssen sich besser und konsequenter auf Sichtbarkeit, Geschwindigkeit und Vorhersehbarkeit des Handelns von Radfahrern einstellen können. Beim Thema Fahrradhelm als Sicherheitsfaktor gehen die Meinungen weit auseinander. Die Landesverkehrswacht Brandenburg ist überzeugt davon, dass eine Helmpflicht für Fahrradfahrer der richtige Weg zur Vermeidung schwerer Unfälle ist. 2/3 aller Kopfverletzungen sind durch Tragen eines Helms zu verhindern oder in der Schwere zu reduzieren.

150 Unfall- verursachende Radfahrer mit folgendem Personenschaden standen 2011 unter Alkoholeinfluss. Das ist nicht als Kavaliersdelikt anzusehen. Aus diesem Grund ist eine zentrale Forderung der Deutschen Verkehrswacht, den für Radfahrer bestehenden Grenzwert für Alkoholgehalt auf 1,1 Promille im Straßenverkehrsrecht abzusenken. Das kann nur ein kleiner erster Schritt sein, auf dem Weg zu 0,0 Promille für alle Verkehrsteilnehmer.