Helmpflicht für Radfahrer muss kommen

Potsdam, 05. Januar 2012: Bezug nehmend auf die Antwort der Landesregierung (DS 5/4528) auf eine Kleine Anfrage zum Thema Helmpflicht für Radfahrer erklärt Jürgen Maresch, MdL, Präsident der Landesverkehrswacht Brandenburg e.V.: Die Landesverkehrswacht Brandenburg ist überzeugt davon, dass eine Helmpflicht für Fahrradfahrer kommen muss! Wenn Bund und Länder noch an rechtlichen Prüfungen arbeiten ist das legitim. Hier sollten die Erfahrungen anderer EU-Länder genutzt werden und im Zusammenhang mit der Verabschiedung des neuen Verkehrssicherheitsprogramms Beschleunigung ins Verfahren kommen. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn Minister Vogelsänger als Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz richtungs- und zielführende Wege beschreiten würde und das Land Brandenburg als Radfahrerland besonders initiativ wäre.

In Deutschland tragen lediglich 9 % aller Radfahrer einen Helm, aber lt. MIL sind 2/3 aller Kopfverletzungen sind durch Tragen eines Helms zu verhindern oder in der Schwere zu reduzieren.
Die wichtigste Radfahr-Regel der Verkehrswachtorganisation ist: Tragen sie immer einen Fahrradhelm!

Auch wenn das immer noch empfehlenden Charakter hat, die Verkehrswächter im Land Brandenburg begrüßen alle Anstrengungen zum Erreichen einer Helmpflicht für Radfahrer. Eine weitere Forderung der Deutschen Verkehrswacht ist die Helmpflicht für Pedelecfahrer. Höhere Geschwindigkeiten (25km/h), verändertes Überholverhalten, teilweise ungeübte Fahrer bergen mehr Risiken und Gefahren. Deshalb: Helm auf! Immer!

Landesverkehrswacht sieht ehrenamtliche Verkehrssicherheitsarbeit gefährdet

Potsdam, 20.01.2012: Zur Situation der Ehrenamtsarbeit der Verkehrswachtorganisation im Land Brandenburg erklärt der Präsident der Landesverkehrswacht Jürgen Maresch, MdL: In ihrer letzten Vorstandssitzung hat die Landesverkehrswacht mit Betroffenheit feststellen müssen, dass auf Grund von Reformen und nach geführten Gesprächen mit Verantwortlichen aus Ministerien die so allseits als hoch wichtig eingeschätzte ehrenamtliche Arbeit der Verkehrswächter im Land Brandenburg in Gefahr ist.

Dies schließt der Vorstand der Landesverkehrswacht aus folgenden Fakten:

1) Die Landespolizei will sich auf Grund eines vermehrten Abbaus im Bereich der Prävention aus der Radfahrausbildung in der 4. Klasse verabschieden. Dafür sollen dort Verkehrsmultiplikatoren eingesetzt werden. Aber um diese zu schulen, bis heute ist nicht klar wer das sein soll, müssen selbst erst einmal Polizisten ausgebildet werden, die dann diese Multiplikatoren ausbilden.

2) Die Berater für Verkehrs- und Mobilitätserziehung wird es ab dem Schuljahr 2012/2013 in der bisherigen Form nicht mehr geben. Nach Veränderungen- und Umstrukturierungen im Beratungs- und Unterstützungssystem Schule (BUSS)sollen die dann zu gewinnenden Kräfte (es steht bisher nicht fest, ob es die überhaupt gibt) als Multiplikatoren und Berater der Schulen/Lehrer nach Bedarf agieren. Damit ist die bisherige sehr gute Zusammenarbeit zwischen den Verkehrswachten und den Beratern und ehemaligen Kontaktlehrern an den Schulen (auch diese wird es nicht mehr geben) nicht zu leisten.

Unter den benannten Gesichtspunkten ergibt sich die Frage, wie die Verkehrswachten unter den gegebenen Bedingungen, die vom MI, MBJS und MIL vorgegeben werden, weiter existieren und ihre ehrenamtliche Arbeit unbeschadet und in hoher, von ihnen selbst angestrebter Qualität leisten sollen? Welchen Stellenwert nimmt die Arbeit der Landesverkehrswacht und der 19 örtlichen Verkehrswachten bei der Landesregierung ein?

Der MP hat am 10. Januar anlässlich der Auszeichnung des 50. Ehrenamtlers des Monats im Land Brandenburg die Bedeutung und Wichtigkeit des freiwilligen Engagements für die Gesellschaft herausgehoben. Einige Aufgaben aber sind nur im Ehrenamt nicht leistbar. Dazu bedarf es Verbündeter, Partner und Unterstützer. Dass hier durch politische oder fiskalische Fehlentscheidungen ganze Strukturen wegfallen, ist durch Ehrenamt nicht zu kompensieren und auch nicht hinzunehmen.

Um diese Fragen beantwortet zu bekommen, beauftragte der Vorstand der Landesverkehrswacht Brandenburg den Präsidenten die aufgeworfenen Fragen in einer dringlichen Anfrage in der kommenden Landtagssitzung zu stellen.